A Glutenhaltiges Getreide
Glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen ( alle Weizenarten und Weizenabkömmlinge, die in Österreich zusätzlich zu den genannten Namen Dinkel und Khorsan Weizen weiters als Kamut, Emmer, Einkorn und Grünkern im Handel erhältlich sind), Roggen, Gerste, Hafer oder Hybristämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen:
a) Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose*
b) Maltodextrine auf Weizenbasis *
c) Glukosesirupe auf Gerstenbasis
d) Getreide zur Herstellung von alkoholischen Detillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs.
F Soja
Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer:
a) vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und - fett *
b) natürliche gemischte Tocopherole (E 306), natürliches D- alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen
c) aus pflanzlichen Ölen gwonnene Phystosterine und Phstosterinester aus Sojabohnenquellen
d) aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen
H Schalenfrüchte
Schalenfrüchte, namentlich Mandel, Hselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macdamia- oder Queenslandnüsse sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, außer Nüssen zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs.
* und draus gewonnene Erzeugnisse, soweit das Verfahren, das sie durchlaufen haben, die Allergenität, die von der EFSA für das entsprechende Erzeugnis ermittelt wurde, aus dem sie gewonnen wurden, wahrscheinlich nicht erhöht.